
Allgemeine Bedingungen
Gültig ab 31.01.2026
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen alle SchülerInnen, die sich bei ArtsCademia - Musikschule Bern für Musikunterricht sich angemeldet haben, respektive die Fächer und Kurse belegen, welche von der ArtsCademia - Musikschule Bern ausgeschrieben sind, und von Lehrpersonen mit gültigem Dienstleistungsvertrag unterzeichnet von der ArtsCademia - Musikschule Bern unterrichtet werden.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Öffnungszeiten
ArtsCademia - Musikschule Bern ist das ganze Jahr geöffnet.
2.2 Schuljahr
Der Musikunterricht beginnt in der Woche nach dem offiziellen Schulbeginn nach den Sommerferien und endet eine Woche vor den Schulferien. Die Schule respektiert die offiziellen Schulferien der Stadt Bern.
2.3 Kurse
2.3.1 Kursangebot
Instrumentalkurse werden einzeln oder in Gruppen unterrichtet.
SchülerInnen, welche einen Instrumentalkurs belegen, müssen keine Theoriekurse (allgemeine Musiklehre) belegen, ausser wenn sie ein SMVP Diplom anstreben.
2.3.2 Allgemeine Bedingungen Unterricht
Unterrichtsort:
Die Kurse finden in unsere Räumlichkeiten an der Bahnhofstrasse 2, 3072 Ostermundigen statt. Auf Anfrage des Schülers/ der Schülerin oder wegen Nichtverfügbarkeit der Räumlichkeiten, können die Kurse, in Übereinstimmung mit der Lehrperson, dem/der SchülerIn und der Schulleitung, bei dem/der SchülerIn zu Hause stattfinden.
Kurszeiten:
Die Kurse finden von Montag bis Freitag zwischen 8-22 Uhr und samstags zwischen 9-17 Uhr statt.
Die Kurszeiten eines Semesterabos, die für ein ganzes Semester gültig sind, werden vor Beginn der Kurse je nach Verfügbarkeit der Lehrperson und der Räumlichkeiten festgelegt und können während dem Verlauf des Kurses, ausser in Ausnahmefällen, nicht mehr geändert werden.
Die Unterrichtszeiten einer einzelnen Lektion werden in gegenseitigem Einverständnis zwischen dem/der SchülerIn und der Lehrperson entweder von Mal zu Mal oder für mehrere aufeinanderfolgende Lektionen festgelegt.
Wahl und Wechsel der Lehrperson:
Die SchülerInnen beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung können die Lektion direkt über unsere Website bei der gewünschten Lehrperson buchen. Die verfügbaren Termine richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit der Lehrperson. Ein LehrerInnenwechsel kann in Ausnahmefällen von der Leitung bewilligt werden. Diese Anfrage muss schriftlich eingereicht werden.
Sprache:
Die Kurse werden generell auf deutsch erteilt. Falls eine andere Sprache nötig wäre, um den Kurs besuchen zu können, kann man sich bei der Leitung nach weiteren Möglichkeiten erkundigen.
Instrument:
Jede/r SchülerIn muss über ein passendes Instrument verfügen, um dem Kurs beiwohnen zu können. Falls noch kein geeignetes Instrument vorhanden ist, kann dieses bei ArtsCademia gemietet oder gekauft werden. Gerne beraten wir die SchülerInnen beziehungsweise deren gesetzliche Vertretung bei der Auswahl eines passenden Instruments.
Unterrichtsmaterial:
Die SchülerInnen müssen sich selbstständig die von der Lehrperson vorgeschlagenen Lehrmittel, Bücher, Noten und Hefte besorgen. Dieses Material ist nicht im Kurspreis miteinbegriffen.
Musikalische Vorkenntnisse:
Ein/e SchülerIn muss keine musikalischen Vorkenntnisse mitbringen.
Hausaufgaben:
Das Üben zu Hause ist empfohlen. Das regelmässige Üben des Instrumentes und der unterrichteten Theorie zu Hause kann den Fortschritt der unterrichteten Materie unterstützen.
Vortragsübungen:
Dem/der SchülerIn wird vorgeschlagen, mindestens bei einem Konzert währen dem Schuljahres mitzuspielen. Die Teilnahme ist absolut freiwillig. Andere Auftrittsmöglichkeiten können von der Leitung oder den Lehrpersonen vorgeschlagen werden.
Altersgrenze:
Das Mindestalter für den Instrumentalunterricht ist auf 4 Jahre festgelegt, aufgrund der fehlenden Konzentrationsfähigkeit während des Kurses und bei der Arbeit zu Hause. Ausnahmen sind möglich nach einer Probelektion und mit Zustimmung der Lehrperson.
Es gibt keine obere Altersgrenze.
2.4 Art der Instrumentalkurse
2.4.1 Probelektion
Probelektionen sind zugänglich für alle. Die Dauer der Probelektion ist 30 Minuten + 15 Minuten für ein weiteres Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson.
2.4.2 Einzellektionen
Einzellektionen sind zugänglich für alle. Die Dauer jedes Kurses ist 45 oder 60 Minuten für Erwachsene und 30, 45 oder 60 Minuten für Kinder und Studierende. Die Kurse finden in dem gewünschten Zeitabstand statt und können auf Wunsch des/r Schülers /Schülerin und nach Verfügbarkeit der Lehrperson auch während der Schulferien abgehalten werden.
2.4.3 Semesterabo - Einzelunterricht wöchentlich
Das Semesterabos sind zugänglich für Kinder, Studierende und Erwachsene. Ein Semesterabo besteht aus 18 wöchentlichen Unterrichtslektionen von 30, 45 oder 60 Minuten. Der Unterricht wird anhand des Schuljahres mit festgelegten Unterrichtszeiten organisiert.
2.4.4 Semesterabo - Einzellektionen 14-täglich
Das Semesterabo ist für Kinder, Studierende und Erwachsene zugänglich. Es besteht aus 9 Unterrichtslektionen von 30, 45 oder 60 Minuten, die im Abstand von zwei Wochen stattfinden. Der Unterricht wird entsprechend dem Schuljahr zu festgelegten Unterrichtszeiten organisiert.
3. Einschreibung
3.1 Zahlungsbedingungen und Gültigkeit der Einschreibung
Die Einschreibung für jegliche Angebote ist gültig sobald der/die SchülerIn oder sein gesetzlicher Vertreter das Einschreibeformular elektronisch auf unserer Website übermittelt hat.
Die Bezahlung der Gebühren bestätigen und garantieren die Einschreibung.
3.2 Anmeldefrist
Die Einschreibung für Kurse innerhalb eines Semesterabos kann jederzeit während des Schuljahres vorgenommen werden.
3.3 Dauer und Gültigkeit: 5-Einzellektionen Abo
Das 5-Einzellektionenabo ist ab dem Datum der ersten Unterrichtslektion fünf Monate lang gültig. Während dieser Gültigkeitsdauer muss grundsätzlich mindestens eine Lektion pro Monat bezogen werden. Nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer bezogene Lektionen verfallen.
3.4 Dauer und Gültigkeit Semesterabo
Ohne schriftlichen Rücktrittsbescheid adressiert an die Schulleitung, vor dem 31. August jeden Jahres (für Semesterabos des ersten Semesters des Schuljahres) und vor dem 31. Januar für Semesterabos im zweiten Semester, verlängert sich die Einschreibung automatisch um ein Jahr, respektive ein Semester. Nach Ablauf dieser Fristen wird der Betrag des folgenden Semesters in Rechnung gestellt und muss bezahlt werden.
Kurse können nicht von einem Schuljahr aufs nächste verschoben werden oder im folgenden Schuljahr nachgeholt werden.
4. Kündigung
4.1 Austritt aus einem 5-Einzellektionen Abo
Das 5-Einzellektionenabo endet, sobald alle fünf Lektionen bezogen wurden, spätestens jedoch nach Ablauf der fünfmonatigen Gültigkeitsdauer.
Eine vorzeitige Beendigung des Abos ist möglich, führt jedoch weder zu einer vollständigen noch zu einer anteilsmässigen Rückerstattung. Nicht bezogene Lektionen können nicht auf andere Personen übertragen werden und verfallen spätestens mit Ablauf der Gültigkeitsdauer.
Die vorzeitige Beendigung ist der Leitung schriftlich mitzuteilen, damit das Dossier abgeschlossen werden kann.
4.2 Austritt aus Semesterabos
Ein Austritt während des Schulsemesters ist nicht möglich.
Die Beendigung der Kurse während des Schulsemesters hat keinen Einfluss auf die bereits getätigten Zahlungen, auch dürfen keine monatlichen Zahlungen eingestellt werden, falls in monatlichen Raten gezahlt wird.
Das Schulgeld muss vollumfänglich bezahlt werden, unabhängig vom Zeitpunkt des Abbruchs des Kursbesuches.
5. Bezahlung
5.1 Abrechnung
Nach Eingang der Anmeldung stellt die jeweilige Lehrperson die Rechnung für das gebuchte Unterrichtsabo rechtzeitig aus.
5.2 Unterrichtsmodell, Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen
5.2.1 Probelektion
Die Probelektionen sind kostenlos.
5.2.2 5-Einzellektionen Abo
5-Einzellektionen Abos müssen innerhalb 20 Tage ab dem Rechnungsdatum beglichen werden.
5.2.3 Semesterabos
Die Semesterabos werden monatlich in Rechnung gestellt, Ende jeden Monats für den folgenden Monat. Die Zahlungen müssen unbedingt vor dem Ersten jeden Monats beglichen werden.
5.2.4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen müssen pünktlich am Ende jeden Monats beglichen werden, oder als Dauerauftrag veranlasst werden für die gesamte Dauer des Kurses.
Die Zahlungen können Bar, via E-Banking, Twint, Post- oder Banküberweisung getätigt werden.
Eventuelle Zusatzkosten, wie zum Beispiel bei Postüberweisungen, müssen komplett vom Auftraggeber übernommen werden.
5.2.5 Zahlungsverzug
Bei Nichtzahlung bis zum Fälligkeitsdatum wird eine erste Mahnung gegen eine zusätzliche Gebühr von CHF 40.- gesendet. Bei Nichtzahlung nach der zweiten Mahnung behält sich die Schulleitung das Recht vor, sich an ein Inkassobüro zu wenden und rückwirkend tägliche Zinsen in Höhe von 1% ab dem 1. Zahlungsschluss auf den auf der Erstrechnung angegebenen Gesamtbetrag einzuziehen und einschliesslich Erinnerungsgebühren zu erheben.
Die Leitung behält sich das Recht vor, die Ausbildung eines/r Schülers/In zu unterbrechen, falls dessen Rechnungen nicht bezahlt werden.
6. Absenzen
6.1 Absenz einer Lehrperson
Im Falle einer Absenz einer Lehrperson bei einem Semesterabo, wird der Unterricht in Absprache mit dem Schüler oder seines gesetzlichen Vertreters nachgeholt.
Im Falle einer längeren Absenz der Lehrperson (mehr als zwei aufeinanderfolgende Wochen), wird die Leitung eine Stellvertretung organisieren, um die Fortsetzung des Kurses zu gewährleisten.
6.2 Absenz des/r Schülers/In
Ein/e SchülerIn ist verpflichtet, 18 Lektionen während des gesamten Schulsemesters zu besuchen.
Die Absage eines Unterrichts muss der Lehrperson mindestens 24 Stunden im Voraus mitgeteilt werden.
Im Falle der Absenz eines/r Schülers/In, vorausgesetzt dass dies wie beschrieben der Lehrperson gemeldet wurde, kann der Kurs in der letzten Woche vor den Sportferien, respektive vor den Sommerferien, nachgeholt werden. Im Falle wiederholter Absenz eines/r Schülers/In, werden die Kurse nicht nachgeholt.
7. Konkurrenzklausel und Treue
Der/die Schüler/In oder sein gesetzlicher Vertreter verpflichten sich keine Privatkurse bei einer Lehrperson der ArtsCademia - Musikschule Bern zu belegen, solange man in der Schule eingeschrieben ist.
Diese Regelung gilt einschliesslich eines weiteren Jahres nach Beendigung der Einschreibung.
8. Bildrechte
Bei den zahlreichen pädagogischen Aktivitäten wird es vorkommen, dass Fotos oder Videos gemacht werden, bei denen die SchülerInnen oder ihre gesetzlichen Vertreter abgebildet werden können. Die Leitung könnte auch von der Presse für Bildmaterial angefragt werden.
Die ArtsCademia nimmt sich das Recht, die SchülerInnen oder ihre gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Aktivitäten der Schule zu fotografieren oder zu filmen und das Bildmaterial zu Werbezwecken zu verwenden.
Fotos und Videos dürfen ausschliesslich von ArtsCademia für Werbezwecke verwendet werden.
9. Kontakt
9.1 Die Lehrperson
Jede/r SchülerIn hat einen direkten Kontakt zu seiner Lehrperson. Diese ist auch die Ansprechperson, um Fragen betreffend Musikunterricht, Art des Abos, Planung der Unterrichte und Rechnungsstellung zu klären.
9.2 Die Leitung
Die Leitung der ArtsCademia ist zuständig für Einschreibungen, Austritte, Wechsel eines Kurses, Einrichtung der Kurslokale, Zustand der Instrumente und des Kursmaterials, Organisation sowie Teilnahme an den Aufführungen, Kursangebot, Dauer und Preise der Kurse, sowie für die internen Vorschriften.
9.3 Gerichtsstand
Bei einem Streitfall ist der Gerichtsstand in Bern.